DAS ÄRZTEHAUS VOERDE
Kennen Sie schon unser Hausarztprogramm?
Mit dem Hausarztprogramm (oder auch „Hausarztzentrierte Versorgung (HVZ)“ genannt) wird unser Ärzte-Team zum ersten Ansprechpartner und persönlichen Begleiter rund um die Gesundheit für unsere Patientinnen und Patienten.
- Wir koordinieren die gesamte medizinische Versorgung unserer Patienten, sammeln Facharztberichte und können somit falsche Diagnostik oder Doppeluntersuchungen vermeiden.
- Unser Hausärzte-Team bildet sich regelmäßig bezüglich hausarzttypischer Behandlungsfelder fort. Unsere Patienten erhalten somit eine qualitative Behandlung nach aktuellem medizinischem Stand.
- Durch den geringeren Verwaltungsaufwand für uns als Hausärztezentrum entstehen Zeitreserven, die unseren Patienten direkt zugutekommen und eine höhere Zufriedenheit auf beiden Seiten mit sich bringen.
Wichtige Fragen zum Hausarztprogramm für unsere Patienten:
- Apparative Mindestausstattung der HVZ-Praxen (Blutzuckermessgerät, EKG, Spirometer mit FEV1-Bestimmung);
- Nachweis von Qualifikationen wie z.B.Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind Teilnahmevoraussetzungfür HVZ-Hausärzte;
- Festlegung von Qualitätszielen (z.B. Grippeimpfung);
- Aktive Unterstützung der DMP;
- Fortbildungsverpflichtungen für HVZ-Hausärzte;
- Verpflichtende Teilnahme an Qualitätszirkeln;
- Verpflichtung zur Behandlung von Patienten nach evidenzbasierten Leitlinien.
Kurze Checkliste für Ihre Entscheidung als Patient:
- Teilnahme: In einen Hausarzttarif dürfen Sie sich einschreiben, wenn Sie 18 Jahre alt sind.
- Dauer: Sie erklären die Teilnahme für mindestens ein Jahr. Sie willigen ein, dass Ihre Patientendaten gespeichert werden. Außerdem dürfen die Ärzte, die Sie behandeln, die Daten austauschen.
Fachärzte: Sie verpflichten sich, nur dann zu einem Spezialisten zu gehen, wenn der HVZ-Hausarzt Sie dorthin überweist. Viele gesetzlich Versicherte kennen dies. Denn oft werden Fachärzte gar nicht tätig, wenn keine Überweisung vom Hausarzt vorliegt. Lassen Sie sich von einem Facharzt behandeln, so sind Sie verpflichtet, ihm mitzuteilen, dass Sie an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen.
Wichtig für Sie: Zahnarzt. Augen- und Frauenärzte können Sie jederzeit ohne Überweisung aufsuchen, auch ohne Ihren HVZ-Hausarzt zu informieren.
- Notfall: Bei akuten Beschwerden müssen Sie natürlich nicht zu Ihrem HVZ-Hausarzt gehen. Hat unsere Praxis geschlossen – nachts oder am Wochenende – sind Sie frei, zu jedem Arzt Ihrer Wahl zu gehen. In der Regel teilen Ärzte ¬ihren Patienten mit, wer die Vertretung übernimmt.
- Krankenhaus: Sie sind verpflichtet, eine Krankenhausbehandlung nur auf Verordnung Ihres HVZ-Hausarztes oder aber der mitbehandelnden Fachärzte in Anspruch zu nehmen. In Notfällen können Sie sich selbstverständlich jederzeit im Krankenhaus behandeln lassen.
Sie benötigen einen Termin?
Ob telefonisch, Online oder direkt persönlich vor Ort – Sie haben die Wahl. Unsere aktuellen Sprechstundenzeiten finden Sie auf unserer Kontaktseite.